AEPD verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen Geschäftsführer
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld ausgehend von der Beschwerde einer ehemaligen Arbeitnehmerin. Dieser war von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden. Als Grund gab der Arbeitgeber an, dass die Arbeitsleistung unzureichend gewesen war, und dass sich die Arbeitnehmerin bei einem Kunden über den Zustand der Maschinen beschwert hatte. Die Behörde stellte im Rahmen der Untersuchung fest, dass der Arbeitgeber diese Informationen unzulässigerweise mithilfe einer versteckten Videoüberwachungskamera erlangt hatte. Diese hatte Gespräche der Arbeitnehmerin aufgezeichnet. Über den Einbau der Videoüberwachung hatte der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin nicht informiert. .
Veröffentlicht am: 25-10-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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