Datatilsynet verhängt 26.895 Euro Bußgeld gegen Gemeinde Vejle

Dänemark: Die dänische Datenschutzbehörde hatte Ermittlungen gegen die dänische Gemeinde Vejle aufgenommen, nach ihr diese gem. Art. 33 DSGVO eine Datenpanne gemeldet hatte. Der Zahnpflegedienst der Gemeinde hatte im Rahmen der Behandlung von Kindern automatisiert Begrüßungsbriefe an beide Sorgeberechtigten versandt, welche standardmäßig die Kontaktdaten beider Parteien enthielten. Eine Prüfung, ob diese Information an das andere Elternteil weitergegeben werden soll, fand im Vorfeld nicht statt. In mehreren Fällen erhielten Eltern so die Adresse des anderen Elternteils (und des Kindes), unabhängig davon, ob jener über einen Namens- und Adressschutz verfügte.
Dies wurde seitens der Datenschutzbehörde als ein Versäumnis des Bußgeldempfängers gewertet, technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus zu implementieren. .

Veröffentlicht am: 16-06-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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