GPDP verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Gemeinde San Marco in Lamis

Italien: Ein Betroffener reichte bei der italienischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen die Gemeinde ein, da diese auf ihrer Website Dokumente frei zugänglich veröffentlicht hatte, die personenbezogene Daten von ihm und seiner Familie enthielten. 
Bei den Dokumenten handelte es sich um zwei Anordnungen gegen den Betroffenen (Zwangsräumung und Bußgeldzahlung). Diese standen im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen den Beschwerdeführer, das Bautätigkeiten ohne entsprechende Genehmigung zum Gegenstand hatte. Aus den Dokumenten ließen sich, neben dem Datum und dem Inhalt der Anordnungen, das Geburtsdatum, die Steuernummer und die Anschrift des Betroffenen und seiner Angehörigen entnehmen.
Der Beschwerde des Betroffenen war eine Aufforderung an die Gemeinde San Marco in Lamis vorausgegangen, die Dokumente von ihrer Website zu entfernen. Jener war der Bußgeldempfänger allerdings nicht nachgekommen. .

Veröffentlicht am: 26-04-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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