GPDP verhängt 40.000 Euro Bußgeld gegen Gemeinde Palermo
Italien: Ein Betroffener hatte bei der italienischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen die italienische Gemeinde Palermo eingereicht. Grund war die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch einen von der Gemeinde beauftragten Dritten, welche für einen anderen als den vertraglich geregelten Zweck erfolgt war.
Die von dieser unrechtmäßigen Verarbeitung betroffenen Daten standen mit einem Antrag auf Lebensmittelhilfe im Zusammenhang, welchen der Beschwerdeführer über die Gemeinde-Website (protezionecivile.comune.palermo.it) gestellt hatte. Um Antragsteller während der administrativen Vorgänge zu unterstützen, arbeitete die Gemeinde mit verschiedenen dritten Parteien, wie z.B. Pfarreien und Gewerkschaften, aus der Region zusammen. Im vorliegenden Fall hatte eine dieser Parteien die Daten des Betroffenen unautorisiert für eigene Zwecke verarbeitet.
Wie die Datenschutzbehörde im Rahmen ihrer Untersuchungen feststellte, war es dazu gekommen, weil die Gemeinde keine adäquaten technischen und organisatorischen Maßnahmen implementiert hatte, um die Vertraulichkeit der Verarbeitung sicherzustellen. In diesem Zusammengang erkannte die Behörde insbesondere eine Verletzung der Pflicht des Bußgeldempfängers, Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Einstellungen zu gewährleisten. .
Veröffentlicht am: 19-05-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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