GPDP verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen Gemeinde Orte

Italien: Die italienische Gemeinde Orte hatte zur Bekämpfung der illegalen Müllentsorgung mehrere Kamerafallen platziert. Ein Betroffener, der vermutete, von den Kameras erfasst worden zu sein, hatte sich bei der italienischen Datenschutzbehörde über die Videoüberwachung beschwert.
Wie die Behörde im Laufe ihrer Untersuchung feststellte, hatte die Gemeinde die Kamerafallen probeweise in Betrieb genommen, ohne zuvor Leitlinien für die Verwendung der Kameras und den Schutz personenbezogener Daten zu erlassen. Entsprechend konnte der Bußgeldempfänger im Laufe der Ermittlungen nicht nachweisen, beim Einsatz der Kameras die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten respektiert zu haben. Bspw. hatte es die Gemeinde versäumt, für die durch die Kamerafallen gemachten Videoaufnahmen Aufbewahrungsfristen zu definieren und zu dokumentieren.
Betroffene waren dabei nicht ordnungsgemäß über die mit der Videoüberwachung einhergehende Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert worden. Weder hatte der Bußgeldempfänger im von den Kameras erfassten Bereich Informationsschilder angebracht noch Betroffenen anderweitig, z.B. über seine Website, vollständige Informationen zur Verfügung gestellt.
Außerdem hatte die Gemeinde der Datenschutzbehörde nicht die direkten Kontaktdaten ihres Datenschutzbeauftragten mitgeteilt. Stattdessen hatte der Bußgeldempfänger als Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lediglich zwei allgemeine E-Mail-Adressen der Gemeinde angegeben. .

Veröffentlicht am: 27-05-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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