GPDP verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Gemeinde Neapel
Italien: Eine ehemalige Mitarbeiterin der Gemeinde hatte sich bei der Datenschutzbehörde beschwert, nachdem die Gemeinde nach Beendigung des Dienstverhätlnisses eine E-Mail mit einem persönlichen Bewertungsbogen an sie sowie mehrere Kollegen verschickt hatte.
In der Mail war außerdem eine Rangliste mit den erzielten Punkten enthalten, so dass alle Empfänger Einsicht in die Dokumente erhielten.
Die Behörde wertete die Weitergabe der Daten als rechtswidrig, da unerlaubt die personenbezogenen Daten des Beschwerdeführers und zweier weiterer interessierter Parteien an Dritte weitergegeben wurden.
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Veröffentlicht am: 27-07-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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