GPDP verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Gemeinde Montalbano Jonico
Italien: Ein Betroffener hatte bei der italiensichen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen die italienische Gemeinde Montalbano Jonico eingereicht, weil diese auf ihrer Website ein Dokument veröffentlicht hatte, das personenbezogene Daten zu ihm und seinem Vater enthielt.
Unter der Rubrik „Dokumente und Daten“ ließ sich auf ein Dokument zu einem Vergleich mit dem Beschwerdeführer zugreifen, welcher die Beseitigung baulicher Hindernisse zur Herstellung von Barrierefreiheit für seinen Vater zum Gegenstand hatte. Dem Schreiben konnte neben dem Namen, dem Geburtsdatum und der Adresse des Betroffenen auch der Name und die Anschrift seines Vaters entnommen werden sowie die Information, dass letzterer aufgrund einer Behinderung pflegebedürftig ist und vom Beschwerdeführer betreut wird. Ebenso enthielt das Dokument Angaben zur Höhe der bewilligten Zahlung. Die Datenschutzbehörde wertete dies als einen Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit und Transparenz sowie der Datenminimierung aufseiten der Gemeinde. .
Veröffentlicht am: 01-10-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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