GPDP verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Gemeinde Misterbianco
Italien: Die Datenschutzbehörde erhielt eine Beschwerde einer Gemeindemitarbeiterin über die Veröffentlichung eines Beschlusses über die “Horizontale wirtschaftliche Progression für das Jahr XX – Neubestimmung der Einstufung in die Laufbahngruppe C in Durchführung des Urteils Nr. XX und Folgemaßnahmen” im Gemeinderegister. In dem Beschluss sind personenbezogene Daten der Beschwerdeführerin und eines anderen Arbeitnehmers enthalten. Darunter vor allem ihre jeweiligen Registriernummern, und in Bezug auf die Beschwerdeführerin weitere Informationen im Zusammenhang mit einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit sowie die Tatsache, dass sie infolge des Urteils zu Unrecht erhaltene Beträge durch monatliche Abzüge von ihrem Gehalt zurückzahlen musste. Zwar war die Beschwerdeführerin in dem Urteil pseudonymisiert worden, jedoch war eine Re-Identifizierung durch angehangene Dokumente leicht möglich.
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Veröffentlicht am: 21-03-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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