Datatilsynet verhängt 30.233 Euro Bußgeld gegen Gemeinde Lillestrøm

Norwegen: Das vorliegende Bußgeld steht mit einer Datenpanne im Zusammenhang, welche die norwegische Gemeinde Lillestrøm der norwegischen Datenschutzbehörde gem. Art. 33 DSGVO gemeldet hatte.
Über den Newsletter auf der Website der Gemeinde war ein Dokument veröffentlicht worden, bei dem 10 von 21 Anhängen u.a. sensible Daten von Schülern mit speziellen Bedürfnissen enthielten. Die Gemeinde hatte vergessen, die Anhänge als nicht für die Öffentlichkeit bestimmt zu markieren. Auch während zwei weiteren manuellen Überprüfungen vor dem Upload des Dokuments war das Versäumnis nicht aufgefallen. 
Zu den exponierten Daten gehörten, neben den Namen und Geburtsdaten der Schüler, schulische Evaluationen ihres Verhaltens, Selbsteinschätzungen zum Wohlbefinden zuhause und in der Schule, Testergebnisse, behördliche Einschätzungen, medizinische Diagnosen (z.B. ADHS oder Dyslexie) sowie Bewertungen ihres Unterstützungsbedarfs. Daneben ließen sich den Anhängen auch die Namen und Adressen der Erziehungsberechtigten der Schüler entnehmen.
Ein Journalist der norwegischen Lokalzeitung Romerikes Blad hatte die Gemeinde auf die Datenpanne aufmerksam gemacht. Daraufhin war das Dokument von der Website entfernt worden. In der Zeit, in der es öffentlich zugänglich war, hatten außer dem Journalisten noch drei weitere IP-Adressen auf die Datei zugegriffen.
Vor diesem Hintergrund stellte die Behörde fest, dass die Gemeinde Lillestrøm ihre Pflicht verletzt hatte, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten. .

Veröffentlicht am: 05-05-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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