GPDP verhängt 24.000 Euro Bußgeld gegen Gemeinde Ferrara
Italien: Der Gemeinde Farrara wurde vorgeworfen, ihren Informationspflichten gem. Art. 13 des italienischen Datenschutzrechts nicht nachggekommen zu sein. Bürger konnten über den Online-Registrierungsdienstleister A.F.M. s.r.l. in kommunalen Apotheken Registrierung- und Personenstandsurkunden erhalten. Der Verantwortliche für die Verarbeitung ist die Gemeinde Farrara. .
Veröffentlicht am: 20-12-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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