Autoriteit Persoonsgegevens verhängt 600.000 Euro Bußgeld gegen Gemeinde Enschede

Niederlande: Die niederländische Datenschutzbehörde nahm nach der Beschwerde eines Betroffenen Ermittlungen gegen die Gemeinde auf. Die Beschwerde hatte den Einsatz von WLAN-Tracking im Zentrum von Enschede zum Gegenstand. 
Wie die Untersuchung der Behörde ergab, hatte der Beschwerdegegner im Jahre 2017 von einem Spezialunternehmen sog. Messboxen in Einkaufsstraßen anbringen lassen, um den Andrang in der Innenstadt zu messen. Diese Sensoren erfassten dabei die WLAN-Signale der Mobiltelefone von Passanten separat und kennzeichneten sie mit einem eindeutigen Code. Anhand der Anzahl der registrierten Geräte ließ sich die Auslastung an den jeweiligen Messboxen bestimmen. Allerdings war es so ebenfalls möglich, nachzuvollziehen, welche Stationen von einem konkreten Gerät passiert wurden, wodurch die Bewegung von Betroffenen nachverfolgt werden konnte.
Nach Auffassung der Datenschutzbehörde war es nicht die Absicht der Gemeinde, Einzelpersonen zu beobachten. Die Behörde betonte allerdings, dass allein der Umstand, dass dies durch die Verwendung von WLAN-Tracking möglich ist, bereits einen schweren datenschutzrechtlichen Verstoß darstellt. Insgesamt war das Tracking in einem Zeitraum zwischen Mai 2018 und dem 1. Mai 2020 verwendet worden. Erst nach einer Intervention der Datenschutzbehörde wurde der Einsatz seitens des Bußgeldempfängers eingestellt.
Die Gemeinde hat Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. .

Veröffentlicht am: 29-04-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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