GPDP verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Gemeinde Conflenti
Italien: Ein ehemaliger Beschäftigter hatte bei der italienischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen die italienische Gemeinde Conflenti eingereicht, da in ihrem Online-Register ein Personalbogen zu seiner Person veröffentlicht wurde. Das frei zugängliche Dokument enthielt verschiedene Daten des Betroffenen und gab Auskunft über sein Beschäftigungsverhältnis mit der Gemeinde (einschließlich eines Auszugs seines Kündigungsschreibens).
Der Bußgeldempfänger hatte die Publikation mit behördlicher Transparenz begründet, konnte sich dabei jedoch auf keine entsprechende gesetzliche Verpflichtung oder Notwendigkeit stützen, die Daten in nicht-anonymisierter Form zu veröffentlichen. Ausgehend davon stellte die Datenschutzbehörde einen Verstoß gegen die Prinzipien der Rechtmäßigkeit und der Datenminimierung fest. .
Veröffentlicht am: 19-03-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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