GPDP verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Gemeinde Collegno

Italien: Die Gemeinde war von einem Bürger aufgefordert worden, Auskunft über Aufzeichnungen seiner Person durch eine Videokamera, die in einem Radargerät zur Geschwindkeitsmessung integriert war, zu geben. Die Behörde beanstandete nicht die Videoaufzeichnung selbst, da diese als Schutz vor Vandalismus am Gerät als angemessen und erforderlich bewertet wird.
Die Beantwortung der Anfrage bezüglich personenbezogener Daten nach Art. 12 DSGVO ist jedoch auch für die Gemeinde verpflichtend. Aufgrund einer Umstellung des gesamten Datenschutzmanagementsystems und ein hohen Anzahl an Bürgeranfragen wurde die Anfrage jedoch nicht fristgemäß bearbeitet. .

Veröffentlicht am: 18-11-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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