GPDP verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Gemeinde Borgia
Italien: Die Gemeinde Borgia in Italien teilte mit, dass sie nunmehr beabsichtige, für ihren Verwaltungsräumlichkeiten mit der Installation biometrischer Fingerabdrucksysteme zu arbeiten. Zweck sei es abweichende Arbeitszeiten zu verhindern sowie die regelmäßige Bescheinigung der Anwesenheit der Arbeitnehmer im Dienst zu erhalten.
Die Beurteilung der Behörde ergibt, dass sich bei dieser Maßnahme um Verstöße der rechtmäßigen Datenverarbeitung n. Art. 5 I, 6 I, 9 I sowie 37 VII der DSGVO handele. Eine Verarbeitung von biometrischen Daten könne nur erfolgen, wenn die sie zur Erfüllung der Pflichten und zur Ausübung der spezifischen Rechte des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder der betroffenen Person im Bereich des Arbeitsrechts und des Rechts der sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes erforderlich ist. Dieser Zweck werde hier nicht gewährleistet.
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Veröffentlicht am: 06-02-2023
Quelle von dsgvo-portal.de