Datatilsynet verhängt 99.022 Euro Bußgeld gegen Gemeinde Asker

Norwegen: Eine Privatperson hatte die norwegische Datenschutzbehörde am 19. Mai 2020 darüber informiert, dass die Website der norwegischen Gemeinde Asker unrechtmäßig personenbezogene Daten frei zugänglich veröffentlicht hatte. Auf der Seite ließen sich die Namen der Dokumente, welche zuvor über den E-Mail-Verteiler der Gemeinde versandt wurden, einsehen und eine entsprechende Liste downloaden. Die Namen enthielten dabei neben der Bezeichnung des eigentlichen Schreibens auch die Namen und Geburtsdaten der Adressaten. Insgesamt waren so personenbezogene Daten von 129 Betroffenen exponiert worden. Die Informationen waren insgesamt für je ein Jahr auf der Website zugänglich, wobei die Gemeinde nicht dokumentiert hatte, ob bzw. wer auf den Datensatz zugriffen oder diesen downloadet hatte.
Hierin erkannte die Datenschutzbehörde einen Vestoß gegen das Prinzip der Vertraulichkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Ferner stellte sie in diesem Zusammenhang ein Versäumnis des Bußgeldempfängers fest, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Verarbeitung zu gewährleisten. Darüber hinaus bemängelte die Behörde, dass die Gemeinde über keine datenschutzrechtlich erforderlichen Routinen zum Umgang mit E-Mail-Listen verfüge. .

Veröffentlicht am: 09-04-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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