GPDP verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen Gaypa s.r.l.

Italien: Beim Betroffenen handelt es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter des beklagten Unternehmens. Dieser hatte bei der italienischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen den Verantwortlichen eingereicht, da letzterer seinen Mitarbeiter-E-Mail-Account nach Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses weiterhin aktiv gehalten und auch retrospektiv auf die Kommunikation des Betroffenen Zugriff hatte. 
Der Betroffene war über eine solche Weiterverwendung seines E-Mail-Accounts, sowie über die Speicherung aller ein- und ausgehender E-Mails auf Unternehmensservern und die damit verbundene Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nicht informiert worden. Im Gegenteil wurde ihm zuvor mitgeteilt, dass die Accounts nach Ausscheidung aus dem Unternehmen deaktiviert und 60 Tage später auch alle im Postfach gespeicherten Inhalte gelöscht werden würden. 
Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte folgend betonte die Behörde bei ihrer Entscheidung, dass die Grundrechte und -freiten des Betroffenen auch bei der Verarbeitung von Daten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden müssen. .

Veröffentlicht am: 13-01-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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