AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen GAVANOVA DE IMMOBLES, SL
Spanien: Eine Person, die einen Mietvertrag bei dem Unternehmen unterschrieben hatte, machte Mängel bei den Datenschutzhinweisen von GAVANOVA DE IMMOBLES geltend. Der Beschwerdeführer beanstandete, dass die Datenschutzerklärung bei seinem Vertrag unvollständig und veraltet war. Außerdem führte der auf der Website enthaltene Link zu der Datenschutzerklärung nicht zu dieser.
Die Behörde stellte fest, dass das Unternehmen auf nicht alle Rechte des Artikel 13 der DSGVO hingewiesen hatte und verhängte ein entsprechendes Bußgeld. .
Veröffentlicht am: 06-09-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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