HmbBfDI verhängt 50 Euro Bußgeld gegen Gastronomie
Hamburg: In Zeiten der COVID-19-Pandemie sind gastronomische Betriebe zwecks Nachverfolgung von Infektionsketten zur Erfassung der Kontaktdaten ihrer Kunden verpflichtet. Vor diesem Hintergrund hatte im Juli 2020 die Hamburger Datenschutzbehörde stichprobenartig 100 Gaststättenbetriebe daraufhin überprüft, ob die von ihnen durchgeführte Kontaktdatenerhebung datenschutzrechtlichen Anforderungen genügte.
Im vorliegenden Fall verhängte die Behörde das Bußgeld, weil der Bußgeldempfänger die Liste, in welche Kunden ihre Kontaktdaten eintragen konnten, offen ausgelegt hatte.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Das DSGVO-Portal hat die Informationen zu dieser Entscheidung ursprünglich auf Anfrage von der Hamburger Datenschutzbehörde erhalten. Die Angaben sind um Informationen aus dem behördlichen Tätigkeitsbericht 2020 ergänzt worden. .
Veröffentlicht am: 29-01-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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