CNIL verhängt 500.000 Euro Bußgeld gegen FUTURA INTERNATIONALE
Frankreich: Am 06.02.2018 ging bei der französischen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde über die FUTURA INTERNATIONALE ein. Eine Dame beschwerte sich, dass sie, trotz diverser Widersprüche, ständig Werbeanrufe des Unternehmens erhalte. Dies nahm die Aufsichtsbehörde zum Anlass, um eine Kontrolle vor Ort durchzuführen. Die FUTURA INTERNATIONALE lässt von einer Vielzahl, meist in Nordafrika ansässigen, Call-Centern sogenannte Cold Calls durchführen. Die Kontaktdaten für die Anrufe stammen teilweise direkt von den Betroffenen selbst, als auch von Kooperationspartnern, die z.B. im Rahmen von Gewinnspielen Adressdaten sammelten. Bei der Prüfung vor Ort wurde festgestellt, dass die FUTURA INTERNATIONALE über keinerlei Maßnahmen verfügt, um Widersprüche und Widerrufe der Betroffenen ordnungsgemäß umzusetzen. Zudem konnte das Unternehmen, trotz mehrmaliger Fristverlängerungen, nicht die erforderlichen AV-Verträge mit den Call-Centern nachweisen. Eine Überprüfung der Gesprächsaufzeichnungen förderte zutage, dass in den weit überwiegenden Fällen, den Betroffenen nicht mitgeteilt wurde, dass die Gespräche aufgezeichnet werden. Für diese schweren Datenschutzverstöße in hoher Zahl verhängte die Aufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von EUR 500.000 gegen das Unternehmen. .
Veröffentlicht am: 27-11-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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