AEPD verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen FURNISHYOURSPACE, S.L.

Spanien: Über das Binnenmarkt-Informationssystem der EU wurde der spanischen Datenschutzbehörde von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit eine Beschwerde aus Deutschland gegen das Unternehmen weitergeleitet. Anlass der Beschwerde waren die inadäquate Gestaltung der Datenschutzerklärung und ohne Rechtsgrundlage geforderte Nachweise zur Rechnungsstellung auf der Website von FURNISHYOURSPACE, S.L.
So enthielt die Datenschutzerklärung zwar die Kontaktdaten des Verantwortlichen. Diese wurden jedoch unter einer irreführenden Überschrift aufgeführt, sodass der Eindruck entstand, die Kontaktdaten würden zwecks einer geschäftlichen Kontaktaufnahme zur Verfügung gestellt werden. Ferner enthielt die Datenschutzerklärung keine klaren Angaben zum Verarbeitungszweck und überhaupt keine Angaben zur Rechtsgrundlage der Verarbeitung. Ebenso wurden die Betroffenen weder über die Speicherdauer ihrer personenbezogenen Daten noch über ihr Recht aufgeklärt, der Verwendung ihrer Daten für Werbemaßnahmen zu widersprechen. Des Weiteren war die gesamte Datenschutzerklärung schwer zu lesen, enthielt zahlreiche Grammatikfehler sowie ungewöhnliche Vokabeln und verfügte über eine verwirrende Struktur.
Außerdem hatte FURNISHYOURSPACE im Rahmen der Rechnungsstellung zum Nachweis der Identität die Vorlage der Steueridentifikationsnummer verlangt. Dies galt auch für vereinfachte Rechnungen, deren Betrag 3.000 EUR nicht überstieg, obwohl dies rechtlich nicht erforderlich war. Die Datenschutzbehörde erkannte darin einen Verstoß gegen das Prinzip der Rechtmäßigkeit und Transparenz aufseiten des Unternehmens.
Das Bußgeld setzt sich aus 3.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 12 und Art. 13 DSGVO, 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 21 Abs. 4 DSGVO und aus 2.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO zusammen. .

Veröffentlicht am: 31-08-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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