AEPD verhängt 1.200 Euro Bußgeld gegen FUNDACIÓN GOODJOB
Spanien: Im Bewerbungsprozess für die Aufnahme in ein Arbeitsprogramm für Menschen mit Behinderung sollten Bewerber auch detaillierte Gesundheitsdaten an die Stiftung senden. Ein erfolgloser Bewerber forderte nach Ende des Bewerbungsprozesses die Löschung seiner personenbezogenen Daten. Er reichte eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein, als die Stiftung dem nicht nachkam.
Die Datenschutzbehörde urteilte, dass die Erhebung der vollständigen Gesundheitsdaten bezüglich der Behinderungen der Bewerbenden für den verwendeten Zweck unverhältnismäßig war.
Aufgrund von fristgerechter Zahlung und Verantwortungsanerkennung wurde die Bußgeldhöhe von 2.000 EUR auf 1.200 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 04-03-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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