dsb verhängt 11.000 Euro Bußgeld gegen Fußballvereinigung

Österreich: Die österreichische Datenschutzbehörde untersuchte eine Fußballvereinigung. Eine Privatperson beschwerte sich, nachdem ihre personenbezogenen Daten nach dem Versenden einer Löschungsanfrage nicht ordentlich gelöscht worden waren. Die Informationen des Betroffenen waren auch nach dem Erhalt der Löschungsanfrage weiterhin offen auf einer Webseite zugänglich.
Der Fußballverein kam der Aufforderung mit dem Verweis auf Statistikgründe nicht nach. Auch, nachdem die Datenschutzbehörde dem Beschwerdeführer Recht gab, wurden die Daten nicht vollständig, sondern nur teilweise, entfernt. .

Veröffentlicht am: 17-05-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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