dsb verhängt 11.000 Euro Bußgeld gegen Fußballtrainer
Österreich: Einem Fußballtrainer eines Amateurvereins in Österreich wurde vorgeworfen, dass er jahrelang Spielerinnen heimlich während des Duschens gefilmt haben soll. Ein entsprechendes Strafverfahren kam dennoch nicht zustande. Die zuständige Staatsanwaltschaft St. Pölten in Niederösterreich stellte die Ermittlungen ein.
Der Fußballtrainer war von zwei Spielerinnen auf frischer Tat ertappt worden. So hatte der Trainer bei einer Duschkabine eine Jacke platziert, in der er ein Smartphone integriert hatte. Dieses nahm Videoaufnahmen der Spielerinnen während des Duschens auf. Die Fußballerinnen zeigten den Trainer zwar an, die Staatsanwaltschaft stellte dennoch das Verfahren ein. Im Strafgesetzbuch gibt es zwar eine Bestimmung für unerlaubte Tonaufnahmen, nicht aber für Bilder. Diese Entscheidung stieß auf breites Unverständnis in der Öffentlichkeit.
Der Trainer wurde dennoch belangt. Allerdings von der österreichischen Datenschutzbehörde. Sie verhängte ein Bußgeld in Höhe von EUR 11.000, da der Trainer mit diesem Verhalten gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen habe. Damit handelt es sich in Österreich um die bisher zweithöchste Geldbuße, die die Datenschutzbehörde seit Inkrafttreten der DSGVO verhängt hat. .
Veröffentlicht am: 26-09-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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