GPDP verhängt 2.600.000 Euro Bußgeld gegen Foodinho s.r.l.

Italien: Bei Foodinho handelt es sich um einen italienischen Essenslieferdienst mit Sitz in Mailand, welcher eine Tochter des spanischen Unternehmens GlovoApp23 ist. Der Bußgeldbescheid steht mit einer Reihe von Inspektionen zum Umgang mit Arbeitnehmerdaten im Zusammenhang, die von der italienischen Datenschutzbehörde bei einigen der größten, in Italien tätigen Lebensmittellieferanten durchgeführt wurde. In der Untersuchungsrunde, zu dem der vorliegende Bescheid gehört, standen speziell Fahrer als Betroffene im Vordergrund. Dabei stellte die Datenschutzbehörde aufseiten von Foodinho teils schwerwiegende Verstöße gegen geltende Datenschutzbestimmungen fest. Insgesamt sind 19.000 Fahrer davon betroffen.
Einige Missstände betrafen die Algorithmen, die der Lieferdienst für die Verwaltung seiner Beschäftigten verwendet hatte. So hatte das Unternehmen die Arbeitnehmer nicht ausreichend über die Funktionsweise des Systems informiert und nicht die Genauigkeit und Korrektheit der Ergebnisse der algorithmischen Systeme, die zur Bewertung der Fahrer eingesetzt werden, gewährleistet. Auch wurden keine Verfahren zum Schutz des Rechts auf menschliches Eingreifen, Meinungsäußerung und Anfechtung von Entscheidungen, die auf Grundlage der von Foodinho verwendeten Algorithmen getroffen wurden, etabliert. In diesem Zusammenhang wies die Behörde das Unternehmen an, Maßnahmen zu identifizieren welche den Schutz der Betroffenenrechte beim Einsatz automatisierter Entscheidungen sicherstellen.
Bezüglich der durch die Systeme vorgenommenen Datenverarbeitung stellte die Datenschutzbehörde außerdem Verletzungen der Prinzipien der Datenminimierung sowie der Speicherbegrenzung fest. Zum einen verarbeiteten die Systeme Fahrerdaten auf eine Weise, die umfassender als für den Verarbeitungszweck erforderlich war. Zum anderen war die Speicherdauer der verschiedenen Datentypen nicht spezifisch definiert worden.
Des Weiteren hatte der Bußgeldempfänger keine adäquaten technischen und organisatorischen Maßnahmen implementiert, um ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Auch hatte Foodinho keine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt, obwohl dies aufgrund des für die Fahrer bestehenden Risikos erforderlich gewesen wäre. In diesem Zusammenhang erkannte die Datenschutzbehörde ebenso ein Versäumnis aufseiten des Lieferdienstes, Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu realisieren.
Ferner hatte das Unternehmen kein Verzeichnis seiner Verarbeitungstätigkeiten geführt und der Datenschutzbehörde nicht die Kontaktdaten seines Datenschutzbeauftragten mitgeteilt.
Bei der Festsetzung der Bußgeldhohe wurde erschwerend berücksichtigt, dass eine hohe Zahl von Fahrern vom Vorfall betroffen war und dass Foodinho im Laufe der Untersuchungen nicht mit der Datenschutzbehörde kooperiert hatte.
Gegen GlovoApp23 wird von der spanischen Datenschutzbehörde ein gesondertes Verfahren durchgeführt. .

Veröffentlicht am: 05-07-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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