GBA verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen Flughafen Brüssel-Zaventem

Belgien: Die belgische Datenschutzbehörde hatte Ermittlungen gegen den größten Flughafen Belgiens aufgenommen, nachdem Medien im Jahr 2020 über den Einsatz von Wärmebildkameras zur Überprüfung der Körpertemperatur von Flughafengästen zur Eindämmung von COVID-19 berichtet hatten.
Personen mit einer Körpertemperatur von über 38°C wurden herausgefiltert und anschließend vom Dienstleister Ambuce Rescue Team dazu angehalten, einen Fragebogen zu möglichen Corona-Symptomen auszufüllen. Diese Kontrollen fanden vom Juni 2020 bis zum Januar 2021 statt.
Nach Auffassung der Datenschutzbehörde hatte die Verarbeitung von Körpertemperaturdaten, bei denen es sich um Gesundheitsdaten und damit um eine besondere Kategorie personenbezogener Daten handelt, vorliegend ohne Rechtsgrundlage stattgefunden. Die Behörde betonte, dass zwar Gründe der öffentlichen Gesundheit eine Verarbeitung rechtfertigen können, sofern sie auf einer klaren und präzisen Rechtsnorm beruhten. Diese Anforderungen waren vom Protokoll, auf dessen Grundlage die Verarbeitung stattgefunden hatte, allerdings nicht erfüllt.
Des Weiteren stellte die Behörde fest, dass die Information der Fluggäste über die Temperaturmessung sowie die Datenschutz-Folgenabschätzung, die zur Analyse von damit einhergehenden Risiken durchgeführt worden war, Mängel aufwiesen.
Gegen Ambuce Rescue Team wurde im selben Verfahren ein Bußgeld von 20.000 EUR verhängt. Eine gesonderte Untersuchung des Einsatzes von Wärmebildkameras am Flughafen Brüssel-Charleroi mündete ebenfalls in einem Bußgeld in Höhe von 100.000 EUR.
Aufgrund einer Entscheidung des Berufungsgerichts in Brüssel wurde die Summe des Bußgeldes angepasst, und von ursprünglich 200.000 EUR auf 50.000 EUR reduziert. Das Bußgeld gegen Ambuce Rescue Team wurde vollständig zurückgezogen. .

Veröffentlicht am: 05-04-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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