AZOP verhängt 13.105 Euro Bußgeld gegen Fluggesellschaft
Kroatien: Eine Privatperson reichte eine Beschwerde bei der polnischen Datenschutzbehörde ein, um die Löschung ihrer personenbezogenen Daten aus einer Online-Anwendung der Fluggesellschaft zu erwirken. Die polnische Behörde leitete den Fall an die ungarische Datenschutzbehörde weiter, da diese für die Fluggesellschaft zuständig war.
Das Unternehmen hatte die Daten gelöscht, jedoch die betroffene Person nicht fristgemäß darüber informiert. Darüber hinaus wurden die personenbezogenen Daten nicht transparent für die Betroffenen verarbeitet. Die Behörde sah außerdem keine rechtliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Fluggesellschaft im Rahmen von datenschutzrechtlichen Verfahren. Daraufhin verhängte die Datenschutzbehörde ein Bußgeld.
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Veröffentlicht am: 19-01-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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