AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen FLEXOGRÁFICA DEL MEDITERRÁNEO, S.L.
Spanien: Ein Betroffener hatte gegen das Unternehmen Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde eingereicht. Grund der Beschwerde war eine datenschutzrechtlich unzulässige Verwendung von Cookies auf einer Website des Bußgeldempfängers.
FLEXOGRÁFICA DEL MEDITERRÁNEO, S.L. hatte Nutzern zwar über eine Einblendung beim Aufruf ihrer Website ermöglicht, Cookies abzulehnen oder zu konfigurieren, allerdings waren Cookies bereits installiert worden, bevor die Nutzer darin eingewilligt hatten. Die beim Besuch der Website unmittelbar aktiven Cookies waren dabei nicht alle für den Betrieb der Seite notwendig. Außerdem führte auch die Ablehnung der Cookies nicht zu deren vollständiger Deaktivierung – wie die Datenschutzbehörde feststellte, blieben auch nicht-essentielle Cookies weiterhin aktiv.
Des Weiteren informierte der Bußgeldempfänger über den Einsatz von Cookies, jedoch nicht über die Verwendung von Cookies von Drittparteien. Insbesondere wurde in diesem Zusammenhang nicht erklärt, dass die Werbung, die den Nutzern angezeigt wird, auf Profilen basiert, welche die Cookies auf Grundlage ihres Browsing-Verhaltens erstellten. .
Veröffentlicht am: 19-04-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
Die Globeria Mannschaft ist ein engagiertes Team von Technologie- und Datenschutzexperten, spezialisiert auf die neuesten Entwicklungen in der künstlichen Intelligenz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit umfassender Erfahrung und Fachwissen bieten sie tiefgehende Analysen, praktische Ratschläge und strategische Empfehlungen, um Unternehmen und Einzelpersonen bei der Navigation durch die komplexen DSGVO-Bestimmungen zu unterstützen. Die Globeria Mannschaft hilft Unternehmen auch bei der Ernennung externer Datenschutzbeauftragter, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.