AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Firmeninhaber

Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen den Inhaber eines Unternehmens ein, da dieser seiner Informationspflicht ihm gegenüber nicht ordnungsgemäß nachgekommen war. 
Der Beschwerdeführer hatte sich bei dem im Bußgeldbescheid nicht namentlich erwähnten Unternehmen auf eine ausgeschriebene Stelle beworben und diesem dafür über den Messanger WhatsApp seinen Lebenslauf übermittelt. Dabei war er weder über die Verarbeitung seiner Daten noch über seine Betroffenenrechte informiert worden. Auch auf ein anschließendes Auskunftsersuchen des Betroffenen hatte der Bußgeldempfänger nicht geantwortet. .

Veröffentlicht am: 24-08-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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