GBA verhängt 100.000 Euro Bußgeld gegen Finanzunternehmen

Belgien: Eine Betroffene hatte bei der belgischen Datenschutzbehörde zwei Beschwerden (am 15. April 2019 und noch einmal am 20. April 2020) gegen den Bußgeldempfänger eingereicht, der im Finanzsektor u.a. als Kreditgeber tätig ist. Grund waren 20 Abfragen ihrer personenbezogenen Daten aus dem Kreditregister der belgischen Nationalbank (La Centrale des crédits aux particuliers, kurz: CCP). 
Das CCP listet alle Kredite sowie ggf. ausstehende Zahlungen von Privatpersonen und muss von Kreditgebern vor der Gewährung von Krediten konsultiert werden. Dadurch soll Überschuldung entgegengewirkt werden. Der Beschwerdegegner hatte insgesamt 20 Abfragen der Daten der Betroffenen aus dem CCP getätigt, jedoch ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage (etwa aufgrund nicht beglichener Forderungen bei dem Unternehmen) vorlag. Dabei standen die unrechtmäßigen Abfragen im Zusammenhang mit der Scheidung der Betroffenen. Ihr Ex-Ehemann war bei dem Finanzunternehmen beschäftigt und wollte sich durch die Auskünfte einen Vorteil (bzw. ihr einen Nachteil) bzgl. ihres gemeinsamen Besitzes verschaffen.
Wie die Datenschutzbehörde feststellte, konnte es zu den Datenschutzverstößen kommen, weil der Bußgeldempfänger keine adäquaten organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Verarbeitung personenbezogener Daten implementiert hatte. Hierbei hatte das Unternehmen insb. den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit verletzt, da es personenbezogene Daten nicht ausreichend vor unbefugter Verarbeitung geschützt hatte. .

Veröffentlicht am: 28-04-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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