LfDI Baden-Württemberg verhängt 80.000 Euro Bußgeld gegen Finanzunternehmen
Baden-Württemberg: Das mittelständige Finanzunternehmen hatte Unterlagen, die auch personenbezogene Daten von zwei Kunden enthielten, unsachgemäß im Papiermüll entsorgt. Eine Nachbarin fand diese Unterlagen und leitete diese der Aufsichtsbehörde zu. Für den Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO verhängte die Aufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 80.000 EUR. .
Veröffentlicht am: 07-11-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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