NAIH verhängt 3.091 Euro Bußgeld gegen Finanzunternehmen

Ungarn: Ein ungarisches Finanzunternehmen hatte personenbezogene Daten seiner Kunden im Rahmen des Verkaufs von Forderungen an ein Drittunternehmen weitergegeben. Das Unternehmen rechtfertigte die Weitergabe der Daten mit einem berechtigten Interesse. Die Behörde verweist an dieser Stelle auf eine Abwägungsprüfung.
Für diese Art der Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten lag jedoch keine zweckgebundene Einwilligung vor. Die ungarische Datenschutzbehörde sah darin eine Verletzung gegen Art. 5 und 6 DSGVO und hat dieses Vorgehen mit einem Bußgeld in Höhe von umgerechnet 3.091 Euro geahndet. .

Veröffentlicht am: 31-03-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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