AEPD verhängt 42.000 Euro Bußgeld gegen FIBRA ÓPTICA MÁLAGA
Spanien: Eine Privatperson legte Beschwerde gegen FIBRA ÓPTICA MÁLAGA ein. Mitarbeiter des Unternehmens hatten die mit ihrem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse auf die ihres Ex-Partners geändert, ohne vorher die Zustimmung des Kontoeigentümers einzuholen.
Das Bußgeld von 70.000 EUR wurde nach freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis auf 42.000 EUR herabgesetzt. .
Veröffentlicht am: 17-04-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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