AEPD verhängt 1.200 Euro Bußgeld gegen FEDERACION CASTELLANO-LEONESA DE SALVAMENTO Y SOCORRISMO
Spanien: Beim Bußgeldempfänger handelt es sich um einen regionalen, spanischen Rettungsschwimmerverband. Ausgehend von der Beschwerde einer Betroffenen verhängte die spanische Datenschutzbehörde das Bußgeld, weil die Vereinigung Daten ohne gültige Einwilligungen verarbeitet hatte.
Um bei FEDERACION CASTELLANO-LEONESA DE SALVAMENTO Y SOCORRISMO am Rettungsschwimmen teilnehmen zu können, mussten Betroffene in einem Formular der umfassenden Verarbeitung ihrer Daten zustimmten. Dazu gehörte die Veröffentlichung von Bildern, die ggf. im Rahmen der Aktivität gemacht werden, auf beliebigem Wege (einschließlich Websites, sozialer Netzwerke oder anderer Medien) und ohne zeitliche oder territoriale Beschränkungen sowie der Versand von Werbung durch den Bußgeldempfänger und Dritte. Nach Auffassung der Datenschutzbehörde waren die so erteilten Einwilligungen nicht spezifisch und daher ungültig. Entsprechend wertete die Behörde die vom Verband auf Grundlage solcher Einwilligungen vorgenommene Verarbeitung als unrechtmäßig.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 2.000 EUR wurde aufgrund von freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis um je 20% auf 1.200 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 13-06-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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