AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen FEDERACIÓN DE BALONCESTO DE CASTILLA Y LEÓN
Spanien: Der Basketball-Verband hatte ein Schreiben, welches der Beschwerdeführer an den Verband gesendet hatte in sozialen Medien sowie deren Zeitschrift veröffentlicht, ohne hierfür nochmals die Einwilligung des Senders einzuholen. Das Schreiben enthielt personenbezogene Daten, wie dem vollständigen Namen, der Anschrift, Vereinsdaten und die Unterschrift des Betroffenen. Die Veröffentlichung des in Umlauf gebrachten Schreibens stellt einen Verstoß gegen die Vertraulichkeit und Integrität der personenbezogenen Daten des Versenders dar und wurde mit einem Bußgeld von 5.000 Euro belegt. Über zwei Reduzierungen konnte die Geldstrafe mit einer Zahlung von 3.000 Euro beglichen werden. .
Veröffentlicht am: 31-08-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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