GPDP verhängt 1.000.000 Euro Bußgeld gegen Fastweb
Italien: Die italienische Datenschutzbehörde reagierte auf eine Ansammlung von 58 Beschwerden und löste zwei Verfahren gegen Fastweb aus. Die GPDP hatte mehrere Berichte über unerwünschte Werbeanrufe erhalten, die auf den Abschluss von Mobil-, Festnetz- und Internetverträgen abzielten. Darüber hinaus erreichten die Behörde Berichte darüber, dass das Unternehmen nicht auf Informations-, Berichtigungs- und Löschungsanfragen geantwortet hatte und die Daten ehemaliger Kunden nicht angemessen schützte.
Die Untersuchung ergab, dass Fastweb das öffentliche Nichtanrufsregister nicht konsultierte, bevor es Werbeanrufe tätigte. Zudem speicherte es Telefonnummern auf Basis des vom Unternehmen selbst so eingeschätzten berechtigten Interesses und holte keine explizite Einwilligung hierfür ein. Die GPDP sah ein solches Interesse nicht. Darüber hinaus stellte die Behörde mangelnde technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der gespeicherten Daten fest und sah mangelnde Transparenz im Bezug auf die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung. .
Veröffentlicht am: 01-08-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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