Tietosuojavaltuutetun toimisto verhängt 25.000 Euro Bußgeld gegen Fachhochschule

Finnland: Die finnische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld gegen die Fachhochschule, weil diese ohne Rechtsgrundlage die Standortdaten seiner Beschäftigten im Rahmen der Arbeitszeiterfassung verarbeitet hatte. Die Bildungseinrichtung hatte eine Smartphone-App eingeführt, mit der Telearbeiter ihre Arbeitszeit stempeln konnten. Die Nutzung der Anwendung erforderte es dabei auch, die Standorterfassung zu aktivieren. Ohne dies zu tun, war es nicht möglich, die Arbeitszeiten mit der App zu dokumentieren.
Die Fachhochschule hatte angegeben, dass die Nutzung der App freiwillig war und dass die Standortdaten nicht aktiv genutzt wurden. Stattdessen waren lediglich die Standortdaten zum Zeitpunkt der Stempelung aus technischen Gründen verarbeitet worden.
Davon unberührt erkannte die Behörde darin einen Verstoß gegen das finnische Gesetz zum Schutz der Privatsphäre im Arbeitsleben und stellte ausgehend davon eine Verletzung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit und Transparenz sowie der Datenminimierung fest. Denn die Verarbeitung von Standortdaten war für den Verarbeitungszweck – d.h. die bloße Erfassung von Arbeitszeiten – nicht erforderlich. .

Veröffentlicht am: 29-07-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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