GPDP verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen Ew Business Machines SpA
Italien: Im Rahmen einer Inspektion der Datenschutzbehörde in Zusammenarbeit mit der Sondereinheit für den Schutz der Privatsphäre der Guardia di Finanza stellte diese mehrere Verstöße Fest. Der Inspektion war eine anonyme Beschwerde vorrausgegangen.
Im Hinblick auf das Videoüberwachungssystem wurde festgestellt, dass dieses neben der Aufnahme von Live-Bildern auch in der Lage war, Geräusche aufzunehmen und Aufzeichnungen anzufertigen. Die Steuerung des Systems lag dabei beim Chef des Unternehmens. Über das System war es außerdem möglich, Mitarbeitende mündlich über die Systemlautsprecher zu warnen.
Die Inspektion ergab auch, dass das Unternehmen eine Anwendung verwendete, die bei der Nutzung kontinuierlich über GPS die Position des Mitarbeiters während seiner Tätigkeit sowie das Datum und die Uhrzeit erfasste. Diese Form der Arbeitskontrolle sah die Behörde als unzulässig an.
Die Behörde stellte fest, dass die durch das Videoüberwachungssystem und das Lokalisierungssystem durchgeführte Datenverarbeitung erfolgte, ohne dass die Arbeitnehmer angemessene Informationen erhalten hatten oder ihre Zusimmung eingeholt wurde.
Zusätzlich zur Zahlung des Bußgeldes hat die Behörde das Verbot der Verarbeitung der durch das Videoüberwachungssystem gesammelten Daten und die kontinuierliche Überwachung der Position des Arbeitnehmers angeordnet. .
Veröffentlicht am: 26-07-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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