AEPD verhängt 30.000 Euro Bußgeld gegen EUROPA PRESS DE CATALUNYA, SA
Spanien: Der Datenschutzbehörde wurde eine Beschwerde vorgelegt, dass auf der Webseite des Betreibers Tonaufzeichnungen eines vor Gericht aussagendem Vergewaltigungsopfers veröffentlicht worden waren. Der Fall hatte großes mediales Aufsehen erzeugt und Europa Press argumentierte, dass die Veröffentlichung unter das Grundrecht der Öffentlichkeit auf Informationsfreiheit falle.
Die Datenschutzbehörde urteilte jedoch, dass in diesem Fall das Recht des Opfers auf Privatsphäre überwiege, da es sich nicht um eine Person des öffentlichen Lebens handele, die Audioaufnahmen keine relevanten neuen Informationen offenbarten, jedoch ein Risiko für die Person darstellten, welche dadurch identifizierbar wurde. .
Veröffentlicht am: 28-09-2023
Quelle von dsgvo-portal.de