AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen EULEN SEGURIDAD, S.A.
Spanien: Das vorliegende Bußgeld steht mit einer Datenpanne im Zusammenhang, die sich bei einem Unternehmen ereignet hatte. Die spanische Datenschutzbehörde war durch die Beschwerde eines Betroffenen auf den Fall aufmerksam geworden.
EULEN SEGURIDAD, S.A. hatte ein Informationsschreiben ausgehängt, das Mitarbeiter zur Bestätigung der Kenntnisnahme zu unterzeichnen hatten. Das Dokument war allerdings an einer Stelle angebracht worden, die für unautorisierte Dritte zugänglich war. Aus dem Schreiben ließen sich dabei mitunter die ID-Nummern von Beschäftigten des Unternehmens entnehmen.
Die Datenschutzbehörde erkannte darin eine Verletzung der Pflicht von EULEN SEGURIDAD, S.A., technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten. Damit einhergehend stellte die Behörde ebenso einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit aufseiten des Unternehmens fest.
Die Bußgeldhöhe setzt sich zusammen aus 2.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO und aus 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 32 DSGVO. .
Veröffentlicht am: 18-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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