AEPD verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen ESTUDIO LA FLORIDA 2009 S.L.
Spanien: Das vorliegende Bußgeld steht mit einer Datenpanne aufseiten des Unternehmens im Zusammenhang, auf welche die Datenschutzbehörde durch eine Beschwerde aufmerksam geworden war.
Der Beschwerdeführer hatte von ESTUDIO LA FLORIDA 2009 S.L. ein Haus gemietet und darin nach Vertragsschluss und Schlüsselübergabe Dokumente zu anderen Klienten des Bußgeldempfängers vorgefunden. Zu diesen gehörten mitunter Rechnungen, notarielle Urkunden, Mietverträge, Ausweiskopien, Steuerinformationen sowie Schreiben zur Beendigung des Mitverhältnisses und zur Schlüsselübergabe.
Die Behörde erkannte darin eine Verletzung der Pflicht von ESTUDIO LA FLORIDA 2009, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten. Damit einhergehend stellte die Behörde ebenso einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit fest.
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Veröffentlicht am: 18-05-2022
Quelle von dsgvo-portal.de