AEPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen ESTILO 1221, S.C.
Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen ein, da er von diesem wiederholt E-Mail-Werbung erhalten hatte, ohne darin eingewilligt zu haben. Der Versand der Nachrichten hatte begonnen, nachdem der Betroffene am 10. August 2017 eine Bestellung im Online-Shop des Bußgeldempfängers getätigt hatte.
Dabei boten die Werbenachrichten keine direkte Möglichkeit, dem weiteren Versand zu widersprechen und die Werbung abzubestellen. Stattdessen musste der Widerspruch in einer separaten E-Mail erfolgen. Im Falle des Betroffenen hatte dies jedoch nicht zu einer Einstellung der Werbemaßnahmen geführt. Obwohl er seinen Widerspruch wiederholt per E-Mail erklärt hatte (am 17. März 2018 und am 16. Februar 2019) und ihm dieser seitens ESTILO 1221, S.C. bestätigt wurde, erhielt er die E-Mails weiterhin. .
Veröffentlicht am: 20-04-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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