AEPD verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen ESLORA PROYECTOS, SL

Spanien: Das Unternehmen hatte auf seiner Website bereits auf der Startseite einen Cookie Banner installiert, welcher die Auswahl von “weitersurfen” und “Cookie-Richtlinie einsehen” bot. Allerdings konnten die Besucher die Einstellungen nicht ändern, da der Link zur Cookie-Richtlinie zu einer PDF-Datei führte. Auch bestand keine Möglichkeit, die Cookies auszuwählen. Die General-Einwilligung in alle Cookies wurde lediglich durch Anwählen von “Weitersurfen” gegeben.
Dies verstößt gegen Art. 22.2 des LSSI und wurde mit 10.000 Euro Bußgeld geahndet. Der ursprüngliche Bußgeldbetrag wurde durch Schuldanerkenntnis und fristgerechte Zahlung um je 20 % auf 6.000 Euro reduziert. .

Veröffentlicht am: 21-07-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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