AEPD verhängt 1.000.000 Euro Bußgeld gegen EQUIFAX IBÉRICA, S.L.

Spanien: Bei der spanischen Datenschutzbehörde sind 96 Beschwerden von Betroffenen gegen den Finanzdienstleister eingegangen. Grund war die Aufnahme der Betroffenen in ein von EQUIFAX IBÉRICA, S.L. unterhaltenes Verzeichnis (Fichero de Reclamaciones Judiciales y Organismos Públicos, kurz: FIJ).
Das FIJ enthält die Daten von Personen, gegen die seitens öffentlicher Institutionen Beschwerden, ausstehende Schulden oder andere rechtliche Ansprüche vorliegen, und wird von Banken u.a. zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit von Personen verwendet. Die Informationen für die FIJ-Karteien werden von EQUIFAX IBÉRICA dabei aus behördlichen Veröffentlichungen zusammengetragen (z.B. Newsletter, Pressemitteilungen, physische Aushänge am schwarzen Brett in den Behörden selbst).
Wie die Datenschutzbehörde feststellte, war die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Betroffenen rund um das FIJ-Verzeichnis unrechtmäßig erfolgt und verstieß gegen zugleich mehrere datenschutzrechtliche Grundsätze der Datenverarbeitung (Rechtmäßigkeit und Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und Richtigkeit). 
So hatte Equifax bei mehreren Betroffenen Daten zu Schulden ins Verzeichnis aufgenommen, die nicht oder nicht mehr existierten. Dazu war es gekommen, weil die Behörden üblicherweise nur Ansprüche und keine erfolgten Zahlungen veröffentlichen. Der Finanzdienstleister überprüfte jedoch nicht ausreichend die Richtigkeit und Aktualität der den Veröffentlichungen entnommenen Daten, bevor sie ins Verzeichnis eingespeist wurden. In einigen Fällen waren ferner die Schuldendaten von Betroffenen über die gesetzliche Frist von sechs Jahren hinaus gespeichert worden. Außerdem hatte Equifax die Betroffenen nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informiert und damit gegen die Informationspflicht verstoßen, die aufgrund Art. 14 DSGVO bei der Erhebung von Daten aus anderen Quellen als den Betroffenen besteht.
Bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe wurden die folgenden Faktoren erschwerend berücksichtigt: Die Datenschutzverstöße waren keine Einzelfälle, sondern in der Geschäftspraxis des Bußgeldempfängers begründet; die Datenverarbeitung war wesentlich für die im Zusammenhang mit dem FIJ-Verzeichnis stehende wirtschaftliche Aktivität des Verantwortlichen; EQUIFAX IBÉRICA hatte die Datenverarbeitung in vollem Bewusstsein darüber durchgeführt, dass sie gegen die DSGVO verstieß; eine Vielzahl von Personen war vom Vorfall betroffen und hatte aufgrund dessen einen Schaden erlitten. .

Veröffentlicht am: 27-04-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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