BNetzA verhängt 300.000 Euro Bußgeld gegen Energieversorgung – Energy2day GmbH
Gegen den Beklagten waren bei der Bundesnetzagentur 2.500 Beschwerden gegen das Energieunternehmen eingegangen.
Der Bußgeldempfänger hatte mehrere Subunternehmen mit Marketingkampagnen beauftragt. Diese gaben sich bei den Anrufen als der örtliche Energieversorger der Betroffenen aus mit dem Ziel, diese zu einem Stromanbieterwechsel zu bewegen. Aufgrund des Vorgehens von Energy2day hatten bundesweit bereits mehrere Wettbewerber zivilrechtliche Schritte eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur betonte, dass rechtliche Verantwortung nicht an Subunternehmen wegdelegiert werden kann. Dem Auftraggeber obliegen umfangreiche Aufsichtspflichten, die Energy2day verletzt hat.
Die Bundesnetzagentur teilt in Ihrer Veröffentlichung nicht mit, ob der Bußgelderlaß rechtskräftig ist. .
Veröffentlicht am: 12-02-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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