ICO verhängt 532 Euro Bußgeld gegen Pflegedienstmitarbeiterin
Vereinigtes Königreich: In ihrer früheren Postion griff eine Pflegedienstmitarbeiterin unbefugt auf Sozialversicherungsunterlagen von 7 Erwachsenen und 9 Kindern zu. Dies stellt einen Verstoß gegen §55 DPA 1998 (nationales Datenschutzrecht) dar, der mit einem Bußgeld in Höhe von 450 £ (inkl. einem Opferzuschlag von 45 £) bestraft wurde. Die DSGVO fand bei diesem Bußgeld noch keine Anwendung. .
Veröffentlicht am: 12-12-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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