AEPD verhängt 70.000 Euro Bußgeld gegen ENERGÍA COLECTIVA

Spanien: Eine Privatperson reichte eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein, nachdem sie aufgrund einer Verwechslung ein Jahr lang für zwei Stromverträge zahlen musste. Die Betroffene hatte ENERGÍA COLECTIVA mit dem Wechsel ihres Energieversorgers von ENDESA zu Lucera beauftragt. Jedoch wurde ihr stattdessen die Energieversorgung einer anderen Adresse zugeschrieben sowie ihr Vertrag bei ENDESA an ihrer eigenen Adresse beibehalten.
Ursächlich war die falsche Verarbeitung ihres Universal Supply Point Code (CUPS), welcher dadurch einer fremden Adresse zugeordnet wurde. Statt zu überprüfen, ob diese Unstimmigkeit der personenbezogenen Daten für den Lieferantenwechsel korrekt war, hatte ENERGÍA COLECTIVA den Vertrag der Betroffenen geändert und ihr somit fälschlicherweise die Versorgung über den fremden CUPS in Rechnung gestellt.  .

Veröffentlicht am: 13-03-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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