UODO verhängt 30.123 Euro Bußgeld gegen ENEA S.A.
Polen: Eine Person hatte die polnische Datenschutzbehörde im Juni 2020 darüber verständigt, dass sie fälschlicherweise von einer mit dem Bußgeldempfänger assoziierten Partei eine E-Mail erhalten hatte, die einen unverschlüsselten Anhang mit personenbezogenen Angaben zu insgesamt 260 Personen enthielt. Dazu zählten die Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Registrierungsdaten der Betroffenen. Wie sich im Rahmen der Untersuchung herausstellte, hatte es sich bei dem Versender um einen Beschäftigten eines Unternehmens gehandelt, das von ENEA mit qualitativer Forschung beauftragt worden war.
Entgegen seiner rechtlichen Verpflichtung hatte der Bußgeldempfänger den Vorfall nicht (und insbesondere nicht binnen der gesetzlichen Frist von 72 Stunden) an die polnische Datenschutzbehörde gemeldet. .
Veröffentlicht am: 04-03-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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