AEPD verhängt 60.000 Euro Bußgeld gegen ENDESA ENERGÍA Xxi, S.L.U.
Spanien: Der spanische Energieversorger ENDESA gab personenbezogene Daten ohne weitere Überprüfung an eine dritte Person heraus. Diese Person rief das Unternehmen an, um eine Vertragsänderung des bestehenden Kundenverhältnisses vorzunehmen. Die Person vermittelte gegenüber dem Kundenservice, dass sie vom Auftraggeber, der gleichzeitig Vertragspartner ist, beauftragt worden sei. Das Unternehmen verifizierte dies nicht näher, sondern nahm die Vertragsänderung der dritten Person entgegen. Im Rahmen der Vertragsänderung löschte der Kundenservice-Mitarbeiter versehentlich die Daten des Vertragspartners, so dass das ursprüngliche Kundenverhältnis aufgelöst worden war. Die spanische Datenschutzbehörde betrachtete den kompletten Sachverhalt als einen Verstoß gegen Art. 5 (DSGVO) und verurteilte die ENDESA zu einem Bußgeld von EUR 60.000. .
Veröffentlicht am: 09-10-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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