AEPD verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen EMPRESA.1.
Spanien: Der Betroffene reichte Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber EMPRESA.1. ein, da dieser ohne die Einwilligung des Betroffenen dessen personenbezogene Daten an einen unautorisierten Dritten übermittelt hatte. Wie die Behörde feststellte, hat der Verantwortliche damit gegen die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten verstoßen.
Konkret hatte der Verantwortliche mehrere Dokumente bzgl. des Betroffenen an das Transportunternehmen Condal Express via E-Mail übermittelt. Zu diesen gehörten die Entlassungsdokumente des Betroffenen, Informationen zu einem Vergleich, sowie Dokumente, in denen der Betroffene des Betrugs beschuldigt wurde. Dem Vorfall war die Untersuchung eines mutmaßlich vom Betroffenen begangenen Diebstahls von Werkzeugen des Verantwortlichen vorausgegangen. .
Veröffentlicht am: 10-12-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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