AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen ELEGA ENERGÍA, S.L.
Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen ein. Gegenstand der Beschwerde war die datenschutzrechtlich unzulässige Verwendung von Cookies auf dessen Website www.elegaenergia.es.
Die Behörde stellte fest, dass auf der Website Cookies bereits installiert wurden, bevor die Nutzer darin eingewilligt hatten. Die beim Besuch der Website unmittelbar aktiven Cookies waren dabei nicht alle für den Betrieb der Seite notwendig – auch nicht-essenzielle Cookies Dritter (z.B. von Google) waren sofort aktiv.
Des Weiteren erfolgte beim Aufruf der Website zwar eine Einblendung, welche darüber informierte, dass auf der Seite Cookies eingesetzt werden, und worüber Cookies abgelehnt werden konnten. Selbst wenn dort alle technisch nicht notwendigen Cookies abgelehnt wurden, blieben diese jedoch weiterhin aktiv.
Ferner enthielt der Cookie-Banner keine Angaben über den Zweck der verwendeten Cookies sowie ob diese von ELEGA ENERGÍA, S.L. selbst oder von Dritten stammten. .
Veröffentlicht am: 02-09-2021
Quelle von dsgvo-portal.de